
Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen erstattet. Die Rufbereitschaft im Rahmen einer Hausgeburt/Wehenbegleitung in der Regel anteilig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Rufbereitschaft bedeutet, ich bin für Sie ab der 37 + 0 SSW bis 24 h nach der Geburt rund um die Uhr erreichbar.
In Dienstausfällen ermöglicht eine kompetente Kollegin meine Vertretung.
Alle Leistungen ausgeschlossen Kurse finden bei Ihnen zuhause statt.